Herr Rechtsanwalt Matthias Taphorn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und beschäftigt sich seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig mit allen Fragen rund um die "Immobilie". Er ist als Ausbilder in den Referendararbeitsgemeinschaften bei dem Landgericht Bayreuth und bei der Regierung von Oberfranken tätig und wurde zum Prüfer im 2. Juristischen Staatsexamen bestellt. Daneben hat er eine Vielzahl von Fachvorträgen vor Bauschaffenden, z. B. im Rahmen berufsqualifizierender Maßnahmen, gehalten. Seine langjährige vortragende Tätigkeit ist Garant für ein kurzweiliges und gewinnbringendes Seminar.
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